- Mergers & Acquisitions
- Mergers & Acquisitions['məːdʒəs ənd ækwɪ'zɪʃnz, englisch], Abkürzung M & A, Bezeichnung für einen Geschäftszweig von Banken, Finanz- und/oder Unternehmensberatern, die als dritte Partei bei der Planung, praktische Durchsetzung und Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Mergers) und Unternehmensübernahmen (Acquisitions) tätig werden. Gegen Provision werden verschiedene Dienstleistungen (z. B. Objekt- beziehungsweise Käufersuche, Objektbewertung, Finanzierung, Beratungen unterschiedlicher Art) angeboten. Je nach Käufer, Objekt oder Finanzierungsart sind M & A begrifflich verschiedene Buy-out-Verfahren (z. B. Management-Buy-out) zuzuordnen. Für die Übernahme börsennotierter Unternehmen wurden in Deutschland 1995 freiwillige Verhaltensregeln verabschiedet (Übernahmekodex), die die Transparenz derartiger Transaktionen verbessern und v. a. die Interessen der Kleinanleger schützen sollen. So wird z. B. dem Erwerber auferlegt, innerhalb von 18 Monaten nach Überschreiten eines Stimmrechtsanteils von 50 % den anderen Aktionären eine im Verhältnis zum Börsenpreis angemessene Offerte für die restlichen Aktien zu unterbreiten (Pflichtangebot und Preisregel).
Universal-Lexikon. 2012.